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UNFALLVERHÜTUNGS UNTERSUCHUNG "UVV"

UVV ist die Abkürzung für "Unfallverhütungsvorschrift" und wird durch die Berufsgenossenschaft erlassen. Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" sind alle Gewerbetreibende verpflichtet, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000,- € und dem Entfallen seiner Versicherungsleistung. Die Verantwortung trägt der Fahrzeughalter bzw. Arbeitsgeber. Die jeweiligen Fahrzeuge müssen einmal jährlich geprüft und deren Zustand schriftlich dokumentiert werden.

Die Fahrzeuge werden auf Ihre Betriebssicherheit geprüft. Darunter wird folgendes verstanden:

  • Prüfung auf Verkehrssicherheit:
    z.B. mangelfrei durchgeführte Inspektion nach Herstellervorgaben bei einer autorisierten Fachwerkstatt
  • Prüfung auf Arbeitssicherheit:
    z.B. ist die Motorhaube / der Kofferraum zuverlässig gegen mögliche Quetschungen durch Absinken gesichert?

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit

Unsere geschulten Mitarbeiter haben die geforderte Sachkunde und sorgen mit einer schriftlichen Aufstellung des UVV-Berichts dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Zusatzleistungen an:

  • Wir behalten Ihren Fuhrpark im Blick.
    Gerne erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächste anstehende Fahrzeugprüfung und vereinbaren gemeinsam mit Ihnen einen Termin.
  • Hol- und Bringservice.
    Damit Sie sich auf das Wesentliche Ihres Geschäfts konzentrieren können, holen wir gerne das zu prüfende Fahrzeug bei Ihnen ab und bringen es anschließend wieder zurück. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

     

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Oder vereinbaren Sie gleich telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.